Startprämien bei MEDICLIN

Wichtige Rahmenbedingungen zu Startprämien für Fachkräfte bei MEDICLIN

Für einige ausgeschriebene Stellen bei MEDICLIN gibt es sogenannte Startprämien. Mit diesen Prämien möchten wir einerseits einen besonderen Anreiz schaffen und Wechselmut belohnen. Zum anderen wollen wir den Start für unsere neuen Kolleginnen und Kollegen erleichtern.

Der Erhalt einer Startprämie ist über die folgenden Rahmenbedingungen geregelt

  • Startprämien werden explizit für die jeweilige Stelle in der Stellenbeschreibung bzw. im Rahmen einer Personalmarketingkampagne ausgeschrieben.
  • Der neu startende Mitarbeitende (w/m/d) muss die in der jeweiligen Stellenausschreibung bzw. Personalmarketingkampagne geforderte(n) Qualifikation(en) erfüllen.
  • Der neue Mitarbeitende (w/m/d) darf zum Zeitpunkt der Werbung nicht in einer anderen Einrichtung der MEDICLIN, bei Asklepios oder bei Rhön beschäftigt sein.
  • Der sich Bewerbende (w/m/d) muss den üblichen und ordnungsgemäßen Bewerbungs- und Auswahlprozess der MEDICLIN durchlaufen.
  • Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem genannten Betrag in der jeweiligen Stellenausschreibung bzw. Personalmarketingkampagne.
  • Die Prämie wird zu gleichen Teilen (jeweils 50 %) zum Vertragsbeginn des neuen Mitarbeitenden (w/m/d) sowie zum Ende dessen Probezeit mit dem Gehalt ausgezahlt, insofern der Arbeitsvertrag bis dahin nicht gekündigt oder in sonstiger Art und Weise beendet wurde
  • Der volle Prämienbetrag gilt für eine Vollzeitanstellung. Bei Teilzeit wird der Prämienbetrag anteilig definiert (z. B. 75 % Vollzeit = 75 % Prämiensumme).
  • Bei der Prämie handelt es sich um einen Bruttobetrag.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.